Ein Wagenmeister führt technische Untersuchungen an Güter- und/oder Reisezugwagen durch.
Dabei überprüft er diese Wagen auf Schäden und Mängel und muss eigenständig entscheiden, ob der jeweilige Wagen für die Reparatur aus dem Zug ausgesetzt werden muss oder ob er zu seinem Ziel weiterlaufen darf und damit erst später repariert wird.
Im Unterschied zum geringer
qualifizierten Wagenprüfer kann der Wagenmeister auch Untersuchungen
durchführen, die über eine rein augenscheinliche Prüfung hinausgehen. Dies sind
im deutschen Regelwerk die Wagenuntersuchung und Wagensonderuntersuchung. Hierzu
stehen dem Wagenmeister Hilfsmittel wie Radsatzmesslehre und Stichmaß zur
Verfügung.
Außerdem führt er oft auch die Bremsprobe durch. Der Ablauf und die Formen der
Bremsprobe sind genau vorgeschrieben und werden nur von ausgebildeten
Bremsprobeberechtigten durchgeführt.
Zur Verständigung zwischen Bremsprobeberechtigten und dem Eisenbahnfahrzeugführer gibt es besondere Bremsprobesignale, die mit Lichtsignalen, Handzeichen oder mündlich übermittelt werden können. Die Bremsprobe ist eine elementare Voraussetzung für die Zugvorbereitung.
Kleinere Reparaturen, wie zum Beispiel das Ersetzen von abgenutzten Bremssohlen, können vom Wagenmeister selbst durchgeführt werden. Wagenmeister, die in einem Containerbahnhof arbeiten, überwachen zusätzlich das Beladen der Wagen mit Containern und Wechselbehältern.